Peter Bantle
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Alters­vorsorge

Betriebliche Alters­vorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Die Durchführungswege: So funktioniert die betriebliche Altersversorgung

Die Betriebliche Altersversorgung kann über fünf verschiedene Durchführungswege gestaltet werden:

Betriebsrente direkt vom Chef
Mit einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinen Beschäftigten im Versorgungsfall bestimmte Leistungen zu zahlen - in der Regel eine monatliche Betriebsrente bei Invalidität oder Erreichen der Altergrenze. Bei einer etwaigen Insolvenz des Arbeitgebers sind die Rentenansprüche seiner Arbeitnehmer aus der Direktversicherung durch eine spezielle Rückversicherung („Pensions-Sicherungs-Verein“) geschützt.

Unterstützungskassen sind selbstständig und sicher
Unterstützungskassen sind selbständige Versorgungseinrichtungen eines oder mehrerer Unternehmen. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber geleistet, finanziert entweder von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung aus den Bruttogehältern der Arbeitnehmer.

Ähnlich wie bei der Direktzusage gibt es Sicherheiten: bei Insolvenz des Arbeitgebers sind die Betriebsrenten der Beschäftigten durch den so genannten „Pensions-Sicherungs-Verein“ geschützt, an den der Arbeitgeber zu diesem Zweck Beiträge leistet.

Pensionsfonds: flexible Anlage auch für Risikofreudige
Pensionsfonds bieten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle betrieblicher Altersversorgung - die eingezahlten Beiträge können bis zu 100 Prozent in Aktien angelegt werden.

Das bietet die Chance auf höhere Renditen, birgt aber auch Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt schwanken. Die Ansprüche des Arbeitnehmers bestehen direkt gegenüber dem Pensionsfonds, er kann seine Police bei einem Arbeitgeberwechsel deshalb problemlos mitnehmen.

Die Pensionskasse ist faktisch eine Rentenversicherung
Pensionskassen sind selbständige Versorgungsträger, die wie Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men geführt werden. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und finanzieren sich durch Einzahlungen ihrer Träger und aus Vermögenserträgen.

Der Versorgungsanspruch des Arbeitnehmers besteht gegenüber der Pensionskasse selbst - nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Deshalb kann er bei einem Firmenwechsel die Betriebsrente problemlos mitnehmen und gegebenenfalls beim neuen Arbeitgeber fortführen. Zusätzlich kann bei Pensionskassen häufig das Risiko vorzeitiger Berufs­unfähig­keit mit abgesichert werden.

Direktversicherung: leicht zu handeln für kleine Arbeitgeber
Direktversicherung: der Arbeitgeber schließt eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung bei einer privaten Lebensversicherung zu Gunsten seines Arbeitnehmers ab - die Verwaltung übernimmt der Lebensversicherer.

Der Aufwand für den Arbeitgeber ist deshalb denkbar gering, eine Direktversicherung ist deshalb auch für Beschäftigte kleiner Unternehmen bestens geeignet. Meist werden die Beiträge vom Arbeitnehmer getragen und fließen per Entgeltumwandlung in die Direktversicherung.

Eine Direktversicherung kann mit Zustimmung des jeweiligen Arbeitgebers auch auf einen neuen Arbeitsplatz übertragen werden. Bietet der Arbeitgeber noch überhaupt keine betriebliche Altersversorgung an, hat der Arbeitnehmer auf jeden Fall Anspruch auf Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung. Bei welchem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men diese Direktversicherung abgeschlossen wird, kann der Arbeitgeber bestimmen.

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